AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienhaus:
Am Schilfhaus 1A 15864 Wendisch Rietz
Eigentümer:
Familie Blumen - nachfolgend „Vermieter“ genannt.
§1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2 Abschluss des Mietvertrages
1)Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt.
2)Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungs-Anfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§3 Leistungen, Preise, Zahlung
1)Bei Buchung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 20 % .
Eine Vorauszahlung wir mit der Buchungsbestätigung innerhalb von 10 Tagen fällig. Kann der Vermieter bis zum 10 Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag ohne Ankündigung zurückzutreten.
Die vollständige Zahlung, des vereinbarten Preises, sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens bis 4 Wochen vor dem ersten Buchungstag fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt per Überweisung zu erfolgen, es sei denn der Vermieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt.
Bei Nichtleistung der Restzahlung behalten wir das Recht vom Mietvertrag jederzeit und ohne Ankündigung zurückzutreten.
2) Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem ausgeschriebenen Ausstattungsstandard. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale.
3) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen.
§4 Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung
1)Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
2) In dem Ferienhaus darf nicht geraucht werden.
3) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
4) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt.
5) Der Vermieter oder sein Bevollmächtigter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§5 Rücktritt vom Vertrag, Stornierung
1)Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen:
31 Tage vor Anreise - 10 % des Entgeltes
Ab 30. bis 22. Tag vor Anreise - 30% des Entgeltes
Ab 21. bis 15. Tag vor Anreise - 50% des Entgeltes
Ab 14. Tag vor Anreise – 80% des Entgeltes
Weniger als 5 Tage vor Anreise – 100% des Entgeltes
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
2) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit des Hauses oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
3) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
§6 Haftung, Verjährung
1)Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der § 701 BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt. Ferner wird eine Haftung für eingebrachte Sachen und/oder Wertgegenstände im dem im Haus befindlichen Safe ausdrücklich ausgeschlossen.
3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus oder auf dem Grundstück befindlichen Sachen und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat oder haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe, Verspätete Räumung
1) Da Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 vereinbart und/oder findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
3) Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Ferner ist er verpflichtet die Angaben zur Kurkarte wahrheitsgemäß auszufüllen
4) Eine Kaution in Höhe von €150,00 und die Kurtaxe(€1, 00 pro Person ab 18 Jahre) sind vor Ort in BAR zu zahlen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Die Räumung gilt erst als erfolgt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.
6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Austausch neuer Schlösser zu leisten.
§8 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Vermieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich oder wird von amtswegen gefordert.
§9 Schlussbestimmungen
1)Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2) Erfüllungs - und Zahlungsort ist Wendisch Rietz, Deutschland.
3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.